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IORP II

IORP II: Verständnis der anwendbaren Gesetzgebung und bedeutende Änderungen in den letzten Jahren

Die Europäische Union (EU) hat sich seit langem darauf konzentriert, Regeln und Vorschriften für betriebliche Pensionsfonds zu harmonisieren, ein Schritt im Aufbau einer Kapitalmarktunion (CMU) und zur weiteren Integration der europäischen Finanzmärkte.

Die Richtlinie für Einrichtungen für betriebliche Altersversorgung (IORP II) ist ein Schlüsselelement dieser umfassenderen politischen Zielsetzung.

IORP II wurde 2016 vom Europäischen Parlament und Rat als Revision der ursprünglichen IORP-Richtlinie von 2003 angenommen.

Ihr Hauptziel ist es, die finanzielle Sicherheit der europäischen Bürger zu erhöhen, indem sie die Entwicklung von betrieblichen Altersersparnissen erleichtert und die Governance, Transparenz und Verwaltung von betrieblichen Pensionsfonds verbessert.

Die Gesetzgebung gilt für alle betrieblichen Pensionsfonds, oder Einrichtungen für betriebliche Altersversorgung (IORPs), innerhalb der EU.

Ein IORP ist eine juristische Einheit, die auf fondsbasierter Basis arbeitet und entweder kollektiv oder individuell eine betriebliche Rente bereitstellt.

Die Verordnung erstreckt sich jedoch nicht auf die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten, die weiterhin in der Zuständigkeit der nationalen Regierungen liegen.

Die überarbeitete IORP II-Richtlinie brachte bedeutende Änderungen der ursprünglichen IORP-Richtlinie mit sich. Einige dieser Schlüsseländerungen sind:

  1. Risikomanagement und Governance: IORP II führt strengere Governance-Anforderungen ein und betont, dass IORPs ein wirksames Governance-System haben sollten, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur, effektiver Prozesse zur Identifikation, Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken sowie gut definierten, transparenten und konsistenten Verantwortlichkeiten.
  2. Grenzüberschreitende Aktivitäten: Die Richtlinie schafft ein günstigeres Umfeld für grenzüberschreitende IORPs. Sie hat die Anforderung der ständigen Vollfinanzierung für grenzüberschreitende Pläne entfernt, was mehr grenzüberschreitende Aktivitäten fördern und potenziell zu einer stärkeren Konsolidierung von IORPs in der EU führen sollte.
  3. Transparenz und Informationsveröffentlichung: IORP II bringt Änderungen in der Offenlegung von Informationen für Mitglieder und Begünstigte mit sich, einschließlich der Einführung der Rentenleistungsübersicht (PBS). Die PBS soll Mitgliedern aussagekräftige, nicht übermäßig komplexe Informationen über ihre Rentenansprüche liefern.
  4. Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG): Eine der neuesten und bedeutendsten Änderungen der Richtlinie ist die Anforderung, dass IORPs ESG-Faktoren bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen sollten. Dies spiegelt das breitere politische Ziel der EU wider, Nachhaltigkeit in den Finanzsektor zu integrieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass IORP II einen Schritt nach vorne in den Bemühungen der EU darstellt, die Regulierung von betrieblichen Pensionsfonds zu harmonisieren und zu stärken.

Die Richtlinie hat bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der Governance, Erhöhung der Transparenz, Erleichterung grenzüberschreitender Aktivitäten und Integration von Nachhaltigkeitsüberlegungen erzielt.

Die kommenden Jahre werden die volle Auswirkung dieser Änderungen auf die IORP-Landschaft innerhalb der EU zeigen.

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